Ganzjährige Beschäftigung
Konzeptidee zu einem Förderprogramm „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Hotel- und Gaststättengewerbe“
Hintergrund und Ziele
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe sind hohe saisonale Schwankungen in der Beschäftigung typisch. Die Saisonzeiten variieren je nach regionaler Ausprägung. Bundesweit werden in den Monaten November bis März zusätzlich ca. 90.000 Beschäftigte im Gastgewerbe Jahr für Jahr arbeitslos. Saisonarbeitsverhältnisse sind für die Betriebe, die Beschäftigten und den Staat problematisch. Die negativen Folgen sind bekannt:
- Saisonkräfte werden nicht an ein Unternehmen gebunden (fehlende Fachkräftesicherung). Die Unternehmen müssen jede Saison neu rekrutieren und ggf. neu anlernen. Einige Fachkräfte verlassen aus diesem Grund die Branche (Verstärkung des Fachkräftemangels).
- Die betroffenen Beschäftigten werden jedes Jahr arbeitslos, sie zahlen nicht kontinuierlich in die Altersvorsorge ein. Damit droht eine geringere Rentenleistung im Alter.
- Die Bundesagentur für Arbeit finanziert wiederkehrend jedes Jahr über mehrere Monate die saisonale Arbeitslosigkeit mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand.
Gleichzeitig verstärkt die ausgeprägte Saisonbeschäftigung die Personalprobleme, mit denen die Branche zu kämpfen hat. Folgen sind:
- ein spürbarer Mangel an Fachkräften und Auszubildenden;
- schwierige Voraussetzungen für attraktive Arbeitsbedingungen, und -zeiten;
- Konkurrenz um Nachwuchs- und Fachkräfte mit anderen Branchen.
Das Fördermodell „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften“ soll dazu beitragen, ganzjährige Beschäftigung im Gastgewerbe dauerhaft auszubauen. Durch einen finanziellen Anreiz zur Schaffung ganzjähriger Arbeitsplätze werden gleichzeitig auch die Voraussetzungen für die Unternehmen verbessert, in der Nebensaison zusätzliche Angebote zu machen und ihr Geschäft auszuweiten.
Ausgestaltung der (Modell-)Förderung („Saisonzuschuss“)
Die Grundidee: Bestehende Saisonarbeitsverträge sollen in ganzjährige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Der Arbeitgeber erhält für die Zeit der Saisonzwischenzeit (zwischen November bis März) einen Zuschuss von 40% zu den Brutto-Personalkosten, wenn er einen Beschäftigten ganzjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigt – längstens für vier Monate pro Kalenderjahr. Für jeden Beschäftigten kann maximal fünf Mal eine Förderung beantragt werden.
In dem Modell erbringen Betriebe, Beschäftigte und der Staat jeweils einen Beitrag:
- Die Betriebe tragen 60% der Personalkosten in der Saisonzwischenzeit und gewähren einen ganzjährigen Urlaubsanspruch.
- Die Beschäftigten erhalten Überstunden aus der Hochsaison nicht mehr ausbezahlt, sondern zahlen sie in ein Jahresarbeitszeitkonto ein.
- Der Staat finanziert 40% der Personalkosten in der Saisonzwischenzeit.
Vorteile für Betriebe, Beschäftigte und Staat
- Die Betriebe haben ganzjährig Personal zur Verfügung und können diese zur Akquisition von zusätzlichem Geschäft einsetzen und/oder ihre Beschäftigten weiterqualifizieren. Sie müssen nicht mehr jedes Frühjahr neues Personal rekrutieren und haben zufriedenere Mitarbeiter.
- Die Beschäftigten werden nicht mehr arbeitslos und zahlen kontinuierlich in die Sozialversicherungssysteme ein. Sie erhalten einen ganzjährigen Urlaubsanspruch und haben eine langfristige Perspektive im Unternehmen.
- Der Staat spart Mittel zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit und Organisationsaufand in den Arbeitsagenturen und JobCentern. Langfristig wird die Gefahr von Altersarmut für eine große Beschäftigtengruppe verringert.
Positive Wirkung auf mehreren Ebenen
Durch die Förderung von ganzjährigen Beschäftigungsverhältnissen statt Saisonverträgen sind auf mehreren Ebenen positive Effekte erreichbar:
- Die für die Branche typische Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten kann deutlich verringert werden.
- In den Unternehmen gibt es mehr personelle Kapazitäten und damit neue Impulse für Akquisitionen und saisonverlängernde Maßnahmen.
- Das touristische Angebot in der Nebensaison wird erhöht mit entsprechend positiven Effekten für die Attraktivität der Regionen.
- Insgesamt steigt die Attraktivität der Unternehmen und der Branche als Arbeitgeber.
Die Idee zu diesem Fördermodell wurde im Teilprojekt Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Beteiligt sind dabei der DEHOGA MV, die Gewerkschaft NGG und das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Das entsprechende Pilotprojekt läuft von November 2016 bis März/April 2017 mit zusätzlicher Landesförderung und einer abschließenden Evaluation.